Fachanwalt kanzlei Versicherungsrecht Sozialrecht Medizinrecht Bad Lippspringe Rechtsanwalt Paderborn Bad Salzuflen Bielefeld Köln Frankfurt München Berlin Hannover Dortmund Krankenversicherung unfallversicherung invalidität gliedertaxe berufsunfähigkeit arzthaftung behandlungsfehler geburtsschaden kaiserschnitt arzthaftung haftpflicht pflegeversicherung experte spezialist schmerzensgeld

Profil + Stil

Wir sind keine Großkanzlei, und möchten dies auch nicht sein. Trotzdem oder gerade deswegen wird unsere auf Medizin- und (Sozial-) Versicherungsrecht spezialisierte Anwalts-Boutique bundesweit von den verschiedensten Auftraggebern mandatiert, z.B. mit Fragen aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung, mit der Abwicklung von Personenschäden (z.B. nach einem Unfall oder einem Behandlungsfehler) oder Sachschäden (z.B. Gebäude, Yacht, Auto etc.) oder zur Abwehr bzw. Durchsetzung von Regressen.

Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei sind wir unseren Mandanten zu Qualität verpflichtet. Dies kann unseres Erachtens nur durch eine echte fachliche Gewichtung und durch die tägliche Arbeit auf diesen Gebieten gewährleistet werden. Daher sind wir nur auf unseren Fachgebieten tätig:

- Fachanwalt für Medizinrecht

- Fachanwalt für Sozialrecht

- Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungskonzepte. Verhandlungeschick, Gestaltungskraft und Durchsetzungsvermögen sind unsere Stärken. Erkundigen Sie sich über uns. Am besten bei unseren Gegnern.


Warum "Gesundheit, (Sozial-) Versicherung und Haftung"?

Die Rechtsgebiete sind derart miteinander verzahnt, dass die Übergänge teilweise fließend sind. Dazu einige Bespiele:

  • Das gesamte Krankenversicherungsrecht kann beispielsweise dem Medizinrecht zugeordnet werden, wobei die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Teilbreich des Sozialrechts und das Recht der privaten Krankenversicherung (PKV) dem privaten Versicherungsrecht zugeordnet wird.
  • Das besondere Versicherungsrecht (z.B. Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) setzt regelmäßig fundierte medizinische Kenntnisse voraus.
  • Die Grundlage bildet das Allgemeine Versicherungsvertragsrecht, also die Frage, ob und mit welchen Pflichten ein Versicherungsvertrag begründet oder beendet wird (Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung, Anfechtung).
  • Haben Sie einen Behandlungsfehler zu besorgen, so ist das Fachgebiet Medizinrecht ebenso tangiert wie das Versicherungsrecht.
  • Nicht selten sind in diesen Fällen auch Probleme aus anderen Bereichen betroffen, z.B. Krankengeld, Reha, Tagegeld, Invalidität, Pflege, Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel bis hin zur Rente wegen Erwerbsminderung, Schwerbehinderung oder Berufsunfähigkeit.

Neben dem erforderlichen Fachwissen und Know how bieten wir unseren Mandanten folgende Dienstleistungen an:

  • bundesweite Beratung und Interessenvertretung ausschließlich im Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht
  • persönliche Wahrnehmung von Terminen vor Gerichten, Behörden, Kammern und Ausschüssen
  • im Rahmen vieler Mandate ist es möglich, sämtliche Korrespondenz auf dem Postwege, per Telefax und/oder E-Mail zu führen
  • verschlüsselte E-Mail-Kommunikation (PGP und S/MIME) zur Wahrung des Datenschutzes (insb. bei Fällen aus dem Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrecht sowie Arzthaftungsmandate, Haftpflichtrecht)
  • modernste Kommunikation zur Gewährleistung der Erreichbarkeit
  • Nutzung elektronisch gesicherter Plattformen (GDV-Netzwerk)
  • Wissenstransfer (MPR-Newsletter, Zugriff auf unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen, Inhouse-Schulungen, Vorträge unserer Referenten zu besonderen Themen)
  • Nachsorge (Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung zwecks Anpassung von Verträgen und Kooperationsmodellen)
  • Vermittlung von Kontakten zu weiteren Spezialisten aus dem MPR-Netzwerk (Sachverständige, private Ermittler, Steuerberater, Betriebswirte etc.)
  • Mandantenorientiertes Controlling
  • Qualitätsmanagement (Arbeitsergebnisse, organisatorische Arbeitsabläufe sowie zur Gesamtqualität unserer anwaltlichen Dienstleistungen)

Bundesweite Interessenvertretung

Im Rahmen vieler Mandate ist es möglich, sämtliche Korrespondenz auf dem Postwege, per Telefax und/oder E-Mail zu führen. Entfernungen spielen keine Rolle. Prozesstermine nehmen wir grundsätzlich persönlich wahr. Eine Übersicht über unsere Gerichtspräsenz finden Sie hier. Eine "Liste häufiger Gegner" finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben, die auf unserer Internetpräsenz nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sprechen Sie uns an!

Melzer + Penteridis Fachanwälte

Kanzlei für Medizinrecht,
Sozialrecht und Versicherungsrecht

> Bad Lippspringe
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
Telefon: 05252 / 935 82-0
Telefax: 05252 / 935 82-29

> Bad Salzuflen
Lange Str. 55 (im Haus der Volksbank)
32105 Bad Salzuflen
Telefon: 05222 / 3643410
Telefax: 05222 / 364 3389

E-Mail: post (at) melzer-penteridis.de

Was ist ein Fachanwalt?

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Nachgefragt

Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt" wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Ein Rechtsanwalt darf sich nur "Fachanwalt" nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.

Oft gestellte Fragen

Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?

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Welche Unterlagen benötigen Sie?

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Wie hoch sind die Kosten?

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Vertreten Sie mich auch vor Ort?

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Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

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Melzer + Penteridis Fachanwälte

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Neue Publikationen

Rechtsanwalt Melzer: Ein Leistungsausschluss ist kein Selbstbehalt im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG, VK 2013, S. 70 ff.

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Rechtsanwalt Penteridis: Private Unfallversicherung, Invalidität und Fristen, DDH 2013, S. 52 f.

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Rechtsanwalt Penteridis: In diesen Fällen ist das vorbehaltlose Begleichen von Arztrechnungen ein Anerkenntnis des Versicherers, VK 2013, S. 46 ff.

Neue Veröffentlichungen

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Rechtsanwalt Penteridis: Gesundheitsfragen eines Maklers sind dem VR grundsätzlich nicht zurechenbar (LG Dortmund), VK 2013, S. 27 ff.

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Rechtsanwalt Melzer: Geld und Freizeit allein können Qualifikation und Wertschätzung nicht ausgleichen (OLG Karlsruhe), VK 2013, S. 30 ff.

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Rechtsanwalt Melzer: Der Wahlgerichtsstand des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG gilt auch für juristische Personen, VK 2013, S. 3 ff.

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Vorträge

Rechtsanwalt Penteridis referiert zum Patientenrechtegesetz (30.10.2012)

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Rechtsanwalt Penteridis referiert zum Thema: Mein behindertes Kind (26.09.2012)

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Rechtsanwalt Penteridis referiert beim Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) zur sozialrechtlichen Betriebsprüfung (06.09.2012)

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Institut für Unfallforschung: Fachanwalt Penteridis referiert zu medizinischen Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren (24.5.2012)

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Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold: Fachanwalt Melzer referiert zum zahnärztlichen Haftpflichtrecht (23.5.2012)

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Fachanwalt Penteridis: Das müssen Eltern behinderter Kinder im Kindergarten- und Schulalter wissen (29.03.2012)

Vorträge/Seminare

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Fachanwalt Penteridis beim 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar (27.1.2012)

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Neue Rechtsprechung

BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

Rechtsschutzversicherung

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BVerfG: Grundrecht auf Heilbehandlung

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Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche: Zahlfrist endet am 2. April 2013

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Bundesrepublik Deutschland verliert Streit um Rentenversicherungsbeiträge für Besucherbetreuerin des Bundestages

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BGH: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verneinung eines groben Behandlungsfehlers nach erneuter Begutachtung

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BSG: Avastin zur Behandlung von Augenerkrankungen nicht auf Kassenkosten

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BGH: Zur Berufsunfähigkeit bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Berufstätigkeit

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BGH: Kündigung wird erst mit Zugang des Anschlussversicherungsnachweises wirksam

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SG Berlin: Betriebsprüfung bei spezialisiertem Reinigungsunternehmen

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LG Lüneburg: Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Ausführungen außerhalb des Beweisbeschlusses

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LG Dortmund: Belehrungspflicht des Versicherers bei Versicherungsantrag Ende 2007

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OLG Frankfurt: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei Altverträgen

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BGH zum Tarifwechsel (§ 204 VVG): Behandlungsbezogener Selbstbehalt darf absoluten Selbstbehalt nicht übersteigen

Krankenversicherungsrecht

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OLG Naumburg: Bei einer Nachfrage nach 11 Monaten ist der VN erneut vom VR zu belehren (mit MPR-Anmerkung)

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OLG Brandenburg: Keine arglistige Täuschung bei Nichtangabe einer Krankschreibung wegen Bronchitis (mit MPR-Anmerkung)

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OLG Hamm: Feststellungsklage in der BU-Versicherung trotz möglichen Leistungsantrages zulässig (mit MPR-Anmerkung)

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OLG Bamberg: Klauseln, welche die freie Anwaltswahl einschränken, sind unwirksam (mit MPR-Anmerkung)

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LSG Niedersachsen-Bremen: Einkommen eines Selbstständigen nicht erst mit Erlass des Einkommensteuerbescheides für betreffendes Betriebsjahr erzielt

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BGH: Keine Ausnahme vom Grundsatz der Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler (mit MPR-Anmerkung)

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Bundesweit gefragte Fachkanzlei

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Anspruch

Als gefragte Autoren und Referenten verbinden und gestalten wir Wissenschaft und Praxis. Entsprechend unserer eigenen Ansprüche unterscheiden wir jedoch ganz bewusst nicht zwischen vermeintlich kleinen und großen Mandaten.

Erkundigen Sie sich bei unseren Klienten oder Kontrahenten über unsere überörtliche Spezialkanzlei.

> Marc O. Melzer

Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

> Nikoloas Penteridis

Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Karriere

Rechtsreferendare (m/w) bei MPR

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Verstärkung des Kanzlei-Teams

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