A K T U E L L E S
Hilfsmittelrecht
VG Hamburg: Beihilfe für Hörgeräte über den Festbetrag hinaus
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 20.03.2012, 20 K 2993/09
Leitsätze:
- Das Beihilferecht gebietet nicht grundsätzlich eine vollständige Übernahme der Aufwendungen für Hörgeräte.
- Verweist eine beihilferechtliche Vorschrift bei der Versorgung mit Hörgeräten aber auf Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung, so begrenzt dies den Beihilfeanspruch im Zweifel nur dann, wenn und soweit der jeweilige Festbetrag im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung rechtmäßig wäre.
- Festbeträge für Hörgeräte aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung sind daher auch im Beihilferecht entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil v. 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R) nur dann als Höchstgrenze anzuwenden, wenn sie grundsätzlich eine ausreichende Versorgung ermöglichen.
Ansprechpartner:
Marc O. Melzer
Rechtsanwalt
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