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Krankenversicherungsrecht
Bundesversicherungsamt (BVA) droht Krankenkassen angesichts zu hoher Reserven mit Aufsichtsverfahren
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mehrere gesetzliche Krankenkassen zur Prüfung aufgefordert, Prämien an die Versicherten zurückzuerstatten. Die Behörde drohte mit einem Aufsichtsverfahren. Den Kassen wurde eine Frist bis zum 08.06.2012 gesetzt.
»Es sei in jedem Fall zu prüfen, ob eine Prämie auszuzahlen sei«, heißt es aus dem BVA.Adressaten waren laut »Frankfurter Allgemeine Zeitung« die Techniker Krankenkasse (TK), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die IKK Gesund plus.
Sollten diese Kassen keine Prämien ausschütten, müssten sie gute Gründe darlegen. Das BVA würde sodann ein aufsichtsrechtliches Verfahren einleiten. Denn die festgelegte Höhe der Rücklagen von 1,5 Monatsausgaben werde bei den angeschriebenen Kassen deutlich übertroffen.
Es wird eine Ausschüttung von mindestens fünf Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr je Mitglied erwartet.
Das Bundesgesundheitsministerium forderte derweil die Länder auf, entsprechende Schritte auch für gut dastehende AOKen zu prüfen.
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