A K T U E L L E S
Unfallversicherungsrecht
Wann ist Bowling mit der Firma unfallversichert?
Das LSG Halle (Saale) hatte über die Frage zu entscheiden, wann der Unfall beim Bowling mit den Firmenkollegen als Arbeitsunfall gilt. Ein Arbeitnehmer hatte sich beim Bowling mit Firmenkollegen die Schulter verrenkt, als er nach einem gelungenen Wurf abgeklatscht wurde.
Das LSG Halle (Saale) hat die Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall abgewiesen. Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist der teilnehmende Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsveranstaltung organisiert. Dies gelte hier jedoch nicht, weil eine Fremdfirma im Anschluss an eine Produktschulung die Arbeitnehmer zu Abendessen und Bowling eingeladen habe. Es sei keine betriebseigene Gemeinschaftsveranstaltung gewesen, da der Arbeitgeber die Teilnahme nicht ausdrücklich gewünscht hätte. Daran ändere auch nichts, dass er spontan für die Getränke aufgekommen sei. Es sei eine Marketingveranstaltung der Fremdfirma geblieben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mehr zum Thema: Unfallversicherungsrecht
zurück | Facebook | Twitter | Google+
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ)
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung (einschließlich sozialrechtliche Betriebsprüfung)
Sozialrecht
Arzthaftung und Pflegefehler (einschließlich Haftpflicht)
Geburtsschadensrecht - Gynäkologie/Geburtshilfe/Neonatologie
Sachversicherungen (Gebäude, Hausrat etc)
Rechtsschutzversicherung
Verfahrens- und Kostenrecht
Gesetzgebungsverfahren

