A K T U E L L E S
Rentenversicherung
SG Trier: Krankengeld bei Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Urteil vom 06.10.2011, Az. S 1 KR 54/11
- Eine private Berufsunfähigkeitsrente führt nicht gemäß § 44 Abs. 1 Satz Nr. 4 SGB V zum Wegfall des Anspruchs auf Krankengeld.
- Private Vorsorgeleistungen sind keine Renten aus einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder einer anderen vergleichbaren Stelle.
Die Beteiligten stritten über die Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides. Der 1961 geborene Kläger ist selbständiger Dachdeckermeister. Die zulässige Klage hatte in der Sache Erfolg.
Bereits der Wortlaut des § 44 Abs 1 Satz 2 Nr 4 SGB V lässt keine Auslegung dahingehend zu, dass auch Leistungen aufgrund privater Absicherung den Anspruch auf Krankengeld entfallen lassen oder einschränken sollen. Dem folgte das Sozialgericht Trier.
Ansprechpartner:
Marc O. Melzer
Rechtsanwalt
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