A K T U E L L E S
Gebührenordnung (Zahn)Ärzte - GÖÄ/GOZ
Geplante Öffnungsklausel in der GOZ ist nicht verfassungswidrig
Das BMG hat angekündigt, noch in diesem Jahr die GOZ zu ändern. Bereits im Januar 2008 legte das Ministerium einen entsprechenden Entwurf vor, der unter anderem die Einfügung einer Öffnungsklausel vorsieht. Danach könnten Zahnärzte oder Gruppen von Zahnärzten mit privaten Krankenversicherungen Vereinbarungen treffen, die von den Vorgaben der GOZ abweicht.
Ein von der BZÄK in Auftrag gegebenes Gutachten von Boecken hält die geplante Änderung für verfassungswirdrig, da der geplante § 2a Abs. 1 GOZ nicht von der Ermächtigung des § 15 ZHG gedeckt sei.
Demgegenüber hält der Verband der PKV e.V. die Änderung für verfassungskonform. Depenheuer hat gezeigt, dass die Öffnungsklausel den Anforderungen des Art. 80 GG genügt.
Auch nach unserer Ansicht steht die Änderung im Einklang mit der Verfassung. Denn dem Gesetzgeber steht von Verfassungs wegen ein Gestaltungsspielraum beim Erlass exekutiver Rechtsnormen zu. Nach Melzer führt die geplante Öffnungsklausel nämlich gerade zu einer Rücknahme der staatlichen Preisregulierung, wodurch der in Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich verbürgte Freiheitsraum an die Versicherten zurückgegeben wird, so dass ein rechtfertigungsbedürftiger Eingriff gar nicht zu besorgen ist.
Die Öffnungsklausel bewegt sich somit im Rahmen der Ermächtigung des § 15 ZHG. Wir erwarten die Änderung der GOZ mit Wirkung zum 1.1.2009.
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