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Rechnen Sie mit uns

Wir arbeiten bundesweit und sind in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und zunächst den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen. Wir erklären Ihnen vorab, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Kosten für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht.

Sie sind rechtsschutzversichert
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (und der Rechtsschutzfall eingetreten ist), übernimmt diese die gesetzlichen Gebühren für Sie. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage und die Abrechnung.

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung
Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an.

Gebühren, Auslagen und Steuern
Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wenn nichts anderes vereinbart wird. In jedem Fall kommen Umsatzsteuer und Auslagen hinzu. Sofern nichts anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG.

Zeithonorar
Möglich ist auch die Vereinbarung eines Zeithonorars. Unser Stundensatz orientiert sich dabei an der Bedeutung und der Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum Monatsende und Sie bekommen von uns einen detaillierten Leistungsnachweis, wobei die Zahlungen mit der Schlussrechnung verrechnet werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Rechnung anteilig zahlen und zum Ende der Bearbeitung nicht eine Summe aufwenden müssen.

Erfolgshonorar
Sie haben zu wenig Geld, um einen Prozess zu bestreiten, aber zu viel für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe? Dann sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten eines Erfolgshonorars.

Pauschalhonorar
Die Pauschale richtet sich nach der Art Ihrer Angelegenheit und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Möglich ist auch eine Kombination aus Zeithonorar und Pauschalhonorar: Sie zahlen maximal die zuvor vereinbarte Obergrenze. Sind wir "schneller", verringert sich das Honorar entsprechend.

Prozeßkostenhilfe (PKH)
Sollten die Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, wird Ihnen ggf. Pozesskostenhilfe bewilligt, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist.

Beratungshilfe
Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, stellt Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht unter denselben Voraussetzungen wie bei der PKH ggf. einen Beratungshilfeschein aus, mit dem Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen können. Sie zahlen lediglich die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,00 Euro für die Angelegenheit.

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Melzer + Penteridis Fachanwälte

Kanzlei für Medizinrecht,
Sozialrecht und Versicherungsrecht

> Bad Lippspringe
Am Vorderflöß 58
33175 Bad Lippspringe
Telefon: 05252 / 935 82-0
Telefax: 05252 / 935 82-29

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Lange Str. 55 (im Haus der Volksbank)
32105 Bad Salzuflen
Telefon: 05222 / 3643410
Telefax: 05222 / 364 3389

E-Mail: post (at) melzer-penteridis.de

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Oft gestellte Fragen

Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?

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Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

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Neue Publikationen

Fachanwalt Melzer in Versicherung und Recht kompakt: Daumen in der Kreissäge: (un)freiwillige Gesundheitsbeschädigung? (Anm. zu OLG Kiel), VK 2012, S. 7 ff.

Neue Veröffentlichungen

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Fachanwalt Penteridis in Versicherung und Recht kompakt: Einzelner erhöhter Blutwert ist noch keine anzeigepflichtige Gesundheitsstörung (Anm. zu LG Heidelberg), VK 2012, S. 10 ff.

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Fachanwalt Melzer in Versicherung und Recht kompakt: BGH bestätigt Sanktionslosigkeit von Obliegenheitsverletzungen, VK 2011, 201 ff.

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Fachanwalt Penteridis in Versicherung und Recht kompakt zum Begriff der medizinisch notwendigen Heilbehandlung (Anm. zu LG Köln), VK 2011, 173 ff.

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Fachanwalt Melzer in Versicherung und Recht kompakt zu Beginn und Ende einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung (Anm. zu OLG Stuttgart), VK 2011, 176 ff.

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Fachanwalt Penteridis in "Versicherung und Recht kompakt" zur Verweisungsmöglichkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung (Anm. zu OLG Karlsruhe), VK 2011, 136 f.

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Vorträge

Fachanwalt Penteridis beim 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar (27.1.2012)

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Fachanwalt Melzer: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament (18.1.2012)

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Fachanwalt Melzer: Haftungsrecht in Pflegeeinrichtungen (Weiterbildungskurs zur Pflegedienstleitung)

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Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW): Fachanwalt Penteridis referiert zur sozialrechtlichen Betriebsprüfung (19.10.2011)

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Fachanwalt Melzer: Arbeitsrecht in Pflegeeinrichtungen (Weiterbildungskurs zur Pflegedienstleitung)

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Medizin- und Sozialrecht in ambulanten Pflegeeinrichtungen

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Häusliche Intensivpflege - "Drachenflieger I und II"

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OLG Schleswig: Darf Versicherung vorschreiben, welcher Unternehmer Trocknungsarbeiten bei Wasserschaden durchführt?

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VG München: Zur Berufsunfähigkeit in der berufsständischen Versorgung der Ärzte (mit MPR-Anmerkung)

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LSG Baden-Württemberg: Vorschaden bei Rotatorenmanschettenruptur hat die Berufsgenossenschaft zu beweisen (mit MPR-Anmerkung)

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BGH: Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (mit MPR-Anmerkung)

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VG Düsseldorf: Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

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LG Dortmund: Zur Kostentragungslast des Versicherers bei fehlender Fälligkeit des Invaliditätsanspruchs (mit MPR-Anmerkung)

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OLG München: Schmerzensgeld bei Schulterdystokie und Armplexusparese

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OLG Celle: Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung der Berufsunfähigkeit trotz Bestreiten des vorgetragenen Berufsbildes zulässig (mit MPR-Anmerkung)

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LG Dortmund: Der Versicherer muss beweisen, dass dem Versicherungsnehmer kein "ewiges" Widerrufsrecht zusteht (mit MPR-Anmerkung)

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Experten-Interview mit Fachanwalt Melzer in der Mai-Ausgabe der "Deafservice"

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OLG Hamm: Verletzung eines Beratungsvertrages beim Kauf eines Hörgerätes (mit MPR-Anmerkung)

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Bundesweit gefragte Fachkanzlei

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Anspruch

Als gefragte Autoren und Referenten verbinden und gestalten wir Wissenschaft und Praxis. Entsprechend unserer eigenen Ansprüche unterscheiden wir jedoch ganz bewusst nicht zwischen vermeintlich kleinen und großen Mandaten.

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> Marc O. Melzer

Rechtsanwalt und Partner
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Fachanwalt für Versicherungsrecht

> Nikoloas Penteridis

Rechtsanwalt und Partner
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Fachanwalt für Versicherungsrecht

Karriere

Rechtsanwalt (m/w) für den Standort Bad Lippspringe gesucht

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Rechtsreferendare (m/w) bei MPR

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Verstärkung des Kanzlei-Teams

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Büro Bad Lippspringe: Wir suchen ab sofort eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n

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Ausbildungsplätze zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellte(n)

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