Rechnen Sie mit uns
Wir arbeiten bundesweit und sind in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und zunächst den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen. Wir erklären Ihnen vorab, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Kosten für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht.
Sie sind rechtsschutzversichert
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (und der Rechtsschutzfall eingetreten ist), übernimmt diese die gesetzlichen Gebühren für Sie. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage und die Abrechnung.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung
Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an.
Gebühren, Auslagen und Steuern
Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wenn nichts anderes vereinbart wird. In jedem Fall kommen Umsatzsteuer und Auslagen hinzu. Sofern nichts anders vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG.
Zeithonorar
Möglich ist auch die Vereinbarung eines Zeithonorars. Unser Stundensatz orientiert sich dabei an der Bedeutung und der Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum Monatsende und Sie bekommen von uns einen detaillierten Leistungsnachweis, wobei die Zahlungen mit der Schlussrechnung verrechnet werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Rechnung anteilig zahlen und zum Ende der Bearbeitung nicht eine Summe aufwenden müssen.
Erfolgshonorar
Sie haben zu wenig Geld, um einen Prozess zu bestreiten, aber zu viel für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe? Dann sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten eines Erfolgshonorars.
Pauschalhonorar
Die Pauschale richtet sich nach der Art Ihrer Angelegenheit und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Möglich ist auch eine Kombination aus Zeithonorar und Pauschalhonorar: Sie zahlen maximal die zuvor vereinbarte Obergrenze. Sind wir "schneller", verringert sich das Honorar entsprechend.
Prozeßkostenhilfe (PKH)
Sollten die Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, wird Ihnen ggf. Pozesskostenhilfe bewilligt, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist.
Beratungshilfe
Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, stellt Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht unter denselben Voraussetzungen wie bei der PKH ggf. einen Beratungshilfeschein aus, mit dem Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen können. Sie zahlen lediglich die Beratungshilfegebühr in Höhe von 10,00 Euro für die Angelegenheit.
Noch Fragen?
Sprechen Sie uns einfach an!
Melzer + Penteridis Fachanwälte
Kanzlei für Medizinrecht,Sozialrecht und Versicherungsrecht

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