Oft gestellte Fragen
Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?
Sie können jederzeit und ohne Begründung ein Anwaltsmandat kündigen. Nicht selten haben die bisher tätigen Kollegen sogar Verständnis für Ihre Entscheidung, sich fortan von spezialisierten Fachanwälten vertreten zu lassen. Allerdings trägt eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung bedingungsgemäß nicht die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten, d.h. es können ggf. Kosten entstanden sein, die die Rechtsschutzversicherung "nicht doppelt zahlt". In aller Regel übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Schritte rund um den Anwaltswechsel.Das betrifft auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.
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