Oft gestellte Fragen
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (und der Rechtsschutzfall eingetreten ist), übernimmt diese die gesetzlichen Gebühren für Sie. Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage und die Abrechnung. Beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) die freie Anwaltswahl haben und nicht an eine ggf. ausgesprochene Empfehlung eines bestimmten Anwaltes oder einer Kanzlei gebunden sind. Diese Empfehlungen von Rechtsschutzversicherungen orientieren sich grundsätzlich nicht an der Qualifikation und Erfahrung des Rechtsanwalts, sondern daran, ob dieser im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen bereit ist. Davon profitiert die Rechtsschutzversicherung, aber nicht Sie. Sie sollten sich auch nicht auf telefonische Auskünfte von "Anwaltshotlines" oder "Beratungshotlines" verweisen lassen, da diese gegen die vereinbarten Allgemeinen Rechtsschutzbedigungen (ARB) verstoßen. Oftmals lehnen Versicherer die angefragte Deckung auch bereits mit dem Hinweis ab, dass Risiko sei gar nicht versichert. Die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer die Kosten zu übernehmen hat, sollten Sie nicht dem Versicherer, sondern stets einem Fachanwalt Ihres Vertrauens überlassen.
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