Arzthaftung und Pflegefehler
Als Fachanwälte für Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht sind wir ausschließlich in diesen Bereichen tätig und vertreten Sie im Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehlern und Pflegefehlern bundesweit.
An dieser Stelle können Sie sich über häufiger an uns herangetragene Fragen und neue Rechtsprechung zum Thema Arzthaftungsrecht informieren.
Am Anfang steht die Ermittlung des Behandlungsverlaufs und die Feststellung eines vermeidbaren Fehlers, der nachweislich zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Dazu benöten wir sämtliche Daten und Fakten, insbesondere sämtliche Behandlungsunterlagen. Die Patientendokumentation fordern wir für Sie an. Es kann aber manchmal taktisch sinnvoller sein, wenn Sie die Behandlungsdokumentation zunächst selbst anfordern. Sie haben einen Anspruch auf Einsichtnahme in die ärztliche oder pflegerische Dokumentation, den Sie notfalls auch gerichtlich einklagen können. Dies ist allerdings die Ausnahme.
Sobald wir die Behandlungsunterlagen geprüft und ausgewertet haben, können wir eine seriöse, offene und ehrliche Einschätzung über die Erfolgsaussichten abgeben. Ohne die Patientendokumentation ist eine seriöse Aussage hierzu nicht möglich. Wir klären Sie über mögliche Fallstricke, die Beweislastverteilung und die Kosten auf. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, führen wir Ihren Prozess an jedem Gericht in Deutschland und setzen Ihre begründeten Ansprüche konsequent durch.
Wir wissen, dass medizingeschädigte Patienten oft ratlos und hilfslos sind. Zu finanziellen und seelischen Belastungen kommen oftmals Folgeprobleme mit der Krankenkasse, dem Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder dem Vorsorgungsamt hinzu. Diese Sorgen sind uns vertraut.
Unser oberstes Ziel ist es nicht nur, eine schnelle außergerichtliche Lösung für unsere Mandanten zu finden, sondern vor allem eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung mit der Sie leben können. Hierzu ist eine seriöse Berechnung und Bezifferung aller Ihrer Schadenspositionen für die Vergangenheit und für die Zukunft notwendig.
Bei Abfindungsvergleichen ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich gilt: Wer kapitalisiert, verliert.
Bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist Vorsicht geboten, ebenso bei Ratschlägen, solche Angebote unbedingt anzunehmen. Fragen Sie nach den Erwägungen für diese Auskunft und erkundigen Sie sich am besten vor der Mandatierung telefonisch, auf welchen Rechtsgebieten der Berater Ihres Vertrauens tatsächlich tätig ist und wie viele Fälle bereits erfolgreich bearbeitet wurden.
Abfindungsvergleiche stellen auch für Berater eine häufig unterschätzte Haftungsfalle dar.
Wir sind auf folgende Gebiete spezialisiert und bearbeiten täglich Fälle aus diesen Bereichen:
- Anästhesie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie (Hautkrankheiten)
- Gynäkologie und Geburtshilfe (Geburtsschadensrecht)
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
- Innere Medizin und Kardiologie
- Impfschäden
- Medizinproduktehaftung
- Neurologie
- Onkologie
- Orthopädie
- Pädiatrie/Neonatologie (Kinderheilkunde)
- Psychiatrie
- Radiologie
- Urologie
- Zahnarztrecht
Sollten Sie Fragen haben, die auf unserer Internetpräsenz nicht beantwortet werden, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Melzer + Penteridis Fachanwälte
Kanzlei für Medizinrecht,Sozialrecht und Versicherungsrecht

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