Akuelle Meldungen
MPR-Rechtsanwälte nehmen aktiv an der Rechtsgestaltung und der Rechtsfortbildung im Gesundheits-, Sozial- und Versicherungsrecht teil und veröffentlichen an dieser Stelle aktuelle Entscheidungen aus diesen Bereichen.
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Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt" wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Ein Rechtsanwalt darf sich nur "Fachanwalt" nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.
Als gefragte Autoren und Referenten verbinden und gestalten wir Wissenschaft und Praxis. Entsprechend unserer eigenen Ansprüche unterscheiden wir jedoch ganz bewusst nicht zwischen vermeintlich kleinen und großen Mandaten.
Erkundigen Sie sich bei unseren Klienten oder Kontrahenten über unsere überörtliche Spezialkanzlei.