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Wir beraten und vertreten bundesweit

  • niedergelassene Ärzte,
  • Therapeuten,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Zusammenschlüsse von Leistungserbringern (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisnetze etc) ,
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ),
  • Labore,
  • Heime,
  • Pflegedienste,
  • Kinder-/Jugendlichenhilfeeinrichtungen (SGB VIII),
  • Krankenhäuser,
  • Reha-Einrichtungen

auf sämtlichen Gebieten des Arzt- und Medizinrechts einschließlich der jeweils betroffenen öffentlich-rechtlichen, gesellschafts- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte vor Gerichten, Behörden, den Zulassungs- und Berufungsausschüssen der jeweiligen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und der zuständigen Ärztekammer.

Von der Approbation über die Erstzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, der Gestaltung von Anstellungs- oder Praxisverträgen, der Realisierung von Privatliquidationen bis zur Praxisabgabe des Senior-Partners und dessen Leistungsbezug aus dem Versorgungswerk der Ärzte.

Recht der Leistungserbringer ("Kassenarztrecht")

Das Recht der ambulant tätigen Leistungserbringer im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird als Vertragsarztrecht bezeichnet. Der stationäre und der ambulante Versorgungsbereich wird allerdings zunehmend verzahnt und die tradierte Trennung wird stetig beseitigt: Integrierte Versorgung, ambulante Krankenhausbehandlung, Gründung von Portal-MVZ, selbst der G-BA wird seit dem 1.7.2008 "sektorenübergreifend" tätig. Die Kooperation und Verzahnung mit dem stationären Bereich gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Es ist aber auch ein Trend zu fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren zu beobachten, die auf dem "Gesundheitsmarkt" konkurrieren.

Kurz-Überblick:

  • Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsausschüsse, insbesondere
    - Zulassung und Zulassungsentziehung,
    - Ermächtigung,
    - Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften,
    - Tätigkeiten an weiteren Orten,
    - Anstellung von Ärzten,
    - Nachbesetzungsverfahren
  • Abrechnungsfragen (EBM, BEMA-Z, GOÄ, GOZ)
  • Praxisgründung und Verkauf
  • Honorarstreitigkeiten
  • Wirtschaftlichkeits-, Richtgrößen- und Plausibilitätsprüfungen
  • Kooperationen
  • Integrierte Versorgung


Sprechen SIe uns an, wenn Sie Fragen zum Vertrags(zahn)arztrecht haben.

 
 

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