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Wir beraten
und vertreten
bundesweit
- niedergelassene
Ärzte,
- Therapeuten,
- Zahnärzte,
- Tierärzte,
- Apotheker,
- Zusammenschlüsse
von Leistungserbringern
(Berufsausübungsgemeinschaften,
Praxisnetze
etc) ,
- Medizinische
Versorgungszentren
(MVZ),
- Labore,
- Heime,
- Pflegedienste,
- Kinder-/Jugendlichenhilfeeinrichtungen
(SGB VIII),
- Krankenhäuser,
- Reha-Einrichtungen
auf sämtlichen
Gebieten des Arzt-
und Medizinrechts
einschließlich
der jeweils betroffenen
öffentlich-rechtlichen,
gesellschafts-
und wettbewerbsrechtlichen
Aspekte vor Gerichten,
Behörden,
den Zulassungs-
und Berufungsausschüssen
der jeweiligen
Kassen(zahn)ärztlichen
Vereinigung und
der zuständigen
Ärztekammer.
Von der Approbation
über die
Erstzulassung
zur vertragsärztlichen
Versorgung, der
Gestaltung von
Anstellungs- oder
Praxisverträgen,
der Realisierung
von Privatliquidationen
bis zur Praxisabgabe
des Senior-Partners
und dessen Leistungsbezug
aus dem Versorgungswerk
der Ärzte.
Recht
der Leistungserbringer
("Kassenarztrecht")
Das Recht der
ambulant tätigen
Leistungserbringer
im System der
Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) wird als
Vertragsarztrecht
bezeichnet. Der
stationäre
und der ambulante
Versorgungsbereich
wird allerdings
zunehmend verzahnt
und die tradierte
Trennung wird
stetig beseitigt:
Integrierte Versorgung,
ambulante Krankenhausbehandlung,
Gründung
von Portal-MVZ,
selbst der G-BA
wird seit dem
1.7.2008 "sektorenübergreifend"
tätig. Die
Kooperation und
Verzahnung mit
dem stationären
Bereich gewinnt
daher zunehmend
an Bedeutung.
Es ist aber auch
ein Trend zu fachübergreifenden
Berufsausübungsgemeinschaften
und Medizinischen
Versorgungszentren
zu beobachten,
die auf dem "Gesundheitsmarkt"
konkurrieren.
Kurz-Überblick:
- Angelegenheiten
im Zuständigkeitsbereich
der Zulassungsausschüsse,
insbesondere
- Zulassung
und Zulassungsentziehung,
- Ermächtigung,
- Genehmigung
von Berufsausübungsgemeinschaften,
- Tätigkeiten
an weiteren
Orten,
- Anstellung
von Ärzten,
- Nachbesetzungsverfahren
- Abrechnungsfragen
(EBM, BEMA-Z,
GOÄ, GOZ)
- Praxisgründung
und Verkauf
- Honorarstreitigkeiten
- Wirtschaftlichkeits-,
Richtgrößen-
und Plausibilitätsprüfungen
- Kooperationen
- Integrierte
Versorgung
Sprechen SIe
uns an, wenn Sie
Fragen zum Vertrags(zahn)arztrecht
haben.
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