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Zusammenarbeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen

Kooperationsmodelle zwischen Vertragsärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Hilfsmittelerbringern sowie anderen Akteuren auf dem Gesundheitsmarkt sind äußerst vielfältig und rechtlich hoch kompliziert.

Aud diesem Gebiet gilt es berufsrechtliche, strafrechtliche, sozialrechtliche und vertragsarztrechtliche Aspekte zu beachten, damit auf der einen Seite kein Verstoß gegen Verbotstatbestände (z.B. "Kick-back") zu besorgen ist und auf der anderen Seite keine Sanktionen (z.B. § 128 SGB V für Hilfsmittelerbringer) die wirtschaftliche Grundlage der Zusammenarbeit gefährden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Kooperationsmöglichkeiten bzw. zu der vertraglichen Realisisation haben.

 
 

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