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Zusammenarbeit
von Leistungserbringern
im Gesundheitswesen
Kooperationsmodelle
zwischen Vertragsärzten,
Krankenhäusern,
Apotheken, Hilfsmittelerbringern
sowie anderen
Akteuren auf dem
Gesundheitsmarkt
sind äußerst
vielfältig
und rechtlich
hoch kompliziert.
Aud diesem Gebiet
gilt es berufsrechtliche,
strafrechtliche,
sozialrechtliche
und vertragsarztrechtliche
Aspekte zu beachten,
damit auf der
einen Seite kein
Verstoß
gegen Verbotstatbestände
(z.B. "Kick-back")
zu besorgen ist
und auf der anderen
Seite keine Sanktionen
(z.B. § 128
SGB V für
Hilfsmittelerbringer)
die wirtschaftliche
Grundlage der
Zusammenarbeit
gefährden.
Sprechen Sie
uns an, wenn Sie
Fragen zu Kooperationsmöglichkeiten
bzw. zu der vertraglichen
Realisisation
haben.
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